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   BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52   

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https://dejure.org/1952,5619
BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,5619)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1952 - VI ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,5619)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1952 - VI ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,5619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1953, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52
    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Bei dieser Sachlage mußte er nicht nur anhalten (BGHSt 3, 54), sondern er hätte, dem Zweck des Haltegebotes entsprechend, sich genauestens über die Verkehrslage auf der Hauptstraße vergewissern müssen.

    Er könne sich nicht darauf berufen, daß er die übermäßige Geschwindigkeit nicht erkannt habe, wenn sie erkennbar war, infolge mangelnder Sorgfalt aber von ihm nicht erkannt worden sei (BGHSt 3, 54 /5o/6j[/) Dieser Meinung tritt der erkennende Senat bei".

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51

    Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob die Unterlagen der getroffenen Bestimmung vollständig und einwandfrei festgestellt sind (vgl die Urteile des III. Zivilsenats vom 25. September 1952- III ZR 334/51 /VerkR Samml 561 und VersR 403/ und vom 23. Oktober 1952 - III ZR 364/51).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 334/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob die Unterlagen der getroffenen Bestimmung vollständig und einwandfrei festgestellt sind (vgl die Urteile des III. Zivilsenats vom 25. September 1952- III ZR 334/51 /VerkR Samml 561 und VersR 403/ und vom 23. Oktober 1952 - III ZR 364/51).
  • RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39

    Der Vorfahrtberechtigte, der auf eine Straßenkreuzung zu fährt, darf nicht jede

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Zunächst wurde vertreten, dies dürfe nur erfolgen, wenn mit Sicherheit anzunehmen sei, der Wartepflichtige werde noch die Kreuzung überqueren können; der Vorfahrtberechtigte gehe auch durch übermäßig schnelles Pahren seines Vorfahrtrechtes nicht verlustig (RGSt 71, 80; 164) In einer späteren Entscheidung wurde ausgeführt, der Wartepflichtige dürfe bei der Schätzung der Geschwindigkeit des herannahenden Berechtigten davon ausgehen, dieser werde sich verkehrsmäßig verhalten und trotz seines Vorrechtes mit einer der Verkehrslage entsprechenden Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren (RGSt 73, 187) Später äußerte das Reichsgericht, der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer dürfe da mit rechnen, daß der Berechtigte die zulässige Geschwindigkeit einhalte (VAE.1941, 119; 1942, 74).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 811/36

    Geht der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dadurch seines Vorfahrtrechtes

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Zunächst wurde vertreten, dies dürfe nur erfolgen, wenn mit Sicherheit anzunehmen sei, der Wartepflichtige werde noch die Kreuzung überqueren können; der Vorfahrtberechtigte gehe auch durch übermäßig schnelles Pahren seines Vorfahrtrechtes nicht verlustig (RGSt 71, 80; 164) In einer späteren Entscheidung wurde ausgeführt, der Wartepflichtige dürfe bei der Schätzung der Geschwindigkeit des herannahenden Berechtigten davon ausgehen, dieser werde sich verkehrsmäßig verhalten und trotz seines Vorrechtes mit einer der Verkehrslage entsprechenden Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren (RGSt 73, 187) Später äußerte das Reichsgericht, der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer dürfe da mit rechnen, daß der Berechtigte die zulässige Geschwindigkeit einhalte (VAE.1941, 119; 1942, 74).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Allerdings gehört die Verteilung der Verantwortlichkeit für einen entstehenden Schaden im Rahmen des § 254 BGB der dem Tatrichter obliegenden Würdigung an (BGH Urteil vom 25. September 1952, III ZR 334/51; 17. Dezember 1952, VI ZR 40/52; 27. November 1952, VI ZR 56/52; LM BGB § 254 G Nr. 1 bis 3).
  • BGH, 29.09.1953 - I ZR 164/52

    Rechtsmittel

    Sie kann aber, da die Außerachtlassung des § 254 BGB auf einer irrtümlichen Rechtsanwendung des Berufungsgerichts beruht und alle Elemente des Tatbestandes abgeschlossen festgestellt sind, auch vom Revisionsrichter vorgenommen werden (Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 27.11.1952 - VI ZR 56/52 [zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • BGH, 06.11.1956 - VIII ZR 22/56

    Rechtsmittel

    Zur Abwägung ist hiernach das Revisionsgericht berufen (Urteil des BGH vom 27. November 1952 - VI ZR 56/52 - VersR 1953, 35 [36], ferner RGZ 134, 56 [66], auch BGH RGRK 10. Aufl, § 254 Anm 4).
  • BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54

    Rechtsmittel

    Die Verteilung der Verantwortlichkeit selbst im Rahmen des § 254 BGB gehört in das Gebiet der tatsächlichen Würdigung, in die das Revisionsgericht nur eingreifen könnte, wenn der Tatrichter die vorliegenden Unterlagen nicht ordnungsgemäss verwertet oder sonst ein Rechtsirrtum ersichtlich wäre (BGH 25.IX.52 III ZR 334/51; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des BGH BGB § 254 (g)-Nr. 1; 17.XII.52 VI ZR 40/52 a.a.O. Nr. 2; 27.XI.52 VI ZR 56/52).
  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 75/57
    Bei der Abwägung im Sinne des § 254 BGB ist in erster Linie darauf abzustellen, in welchem Umfange von beiden Parteien objektiv zu der Entstehung des Schadens beigetragen worden ist (BGH Urt. vom 27. November 1952 - VI ZR 56/52 - VersR 1953, 35, 36 und vom 6. November 1956 - VIII ZR 22/56 - S. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.01.1956 - IV ZR 166/55

    Rechtsmittel

    Der Sachverhalt ist vom Berufungsrichter erschöpfend festgestellt; es bedarf daher zum Zweck der Schadensverteilung keiner Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Urteil vom 27. November 1952 VI ZR 56/52).
  • BGH, 09.11.1953 - III ZR 115/52

    Rechtsmittel

    Das Maß der beiderseitigen Verursachung und des beiderseitigen Verschuldens auf der Grundlage des unstreitigen Sachvortrags der Parteien und der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zu prüfen und zu berücksichtigen, ist dem Revisionsgericht nicht verwehrt (vgl. Urteil des BGH vom 27.11.1952 - VI ZR 56/52; auch Soergel BGB 1952 § 254 Anm. V).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 106/55

    Rechtsmittel

    Da sämtliche zur Abwägung der beiderseitigen Schadensbeteiligung notwendigen Unterlagen vorliegen und weitere tatsächliche Feststellungen in dieser Hinsicht weder von den Parteien erstrebt werden noch auch erforderlich sind, kann das Revisionsgericht selbst abwägen (BGH VI ZR 56/52 vom 27. November 1952 in VRS 5, 90).
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